Schutzkonzept der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Köln Junkersdorf

Stand: März 2025

Vorwort

Sexualität ist eine gute Gabe Gottes! Sie zu würdigen bedeutet für uns als Gemeinde, in besonderem Maße dafür zu sorgen, dass junge Menschen ihre Sexualität als eine einmalige positive Lebenskraft erkennen und auch in dieser Hinsicht selbstbestimmt und geschützt leben.

Die Evangelische Landeskirche im Rheinland hat eine Arbeitshilfe zur Erstellung von sexualpädagogischen Konzepten in der Evangelischen Kirche im Rheinland entwickelt. Auf dieser Basis hat der Kirchenkreis Köln-Nord ein - mittlerweile mit Stand August 2021 überarbeitetes - Schutzkonzept erstellt. Dieses und die Handreichung der Evangelischen Kirche im Rheinland sind Grundlage für das gemeindliche Schutzkonzept der Evangelischen-Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Köln-Junkersdorf. Das Schutzkonzept des Kirchenkreises Köln-Nord wird als Anlage 1 beigefügt.

Mit unserem Schutzkonzept wollen wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene bei uns eine Heimat finden und sich frei und sicher bewegen können.

1. Leitbild

Wir treten jeglicher Form von sexueller Gewalt, insbesondere gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen energisch entgegen. Dennoch wissen wir, dass es keinen absoluten Schutz gegen sexuelle Gewalt gibt. Deshalb verpflichten wir uns Standards zur Prävention zu setzen und einzuhalten. Wir werden in diesem Zusammenhang haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Honorarkräfte und anderweitig bei uns mit Kindern und Jugendlichen Tätige für dieses Thema sensibilisieren und schulen.

Transparenz und eine klare und gute Schulung wirken präventiv. Bei grenzüberschreitendem Verhalten handeln wir umgehend. Täter und Täterinnen müssen mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Verdächtigen ist dabei Rechnung zu tragen. Einen respektvollen Umgang mit allen Betroffenen stellen wir sicher.

Die Gemeinde will Schutzräume bieten, in denen sich Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene in einem sicheren Umfeld entwickeln können. Das soll u.a. auch durch das Schutzkonzept gewährleistet werden.

2. Prävention

2.1. Durchgeführte Risikoanalyse

Die Kreissynode des Kirchenkreises Köln-Nord hat beschlossen, dass in allen Tätigkeitsfeldern, die Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene betreffen, eine Risikoanalyse durchgeführt werden soll.

Wir haben daher als Presbyterium auf Basis der Vorgaben des Kirchenkreises Köln-Nord und der Evangelischen Kirche im Rheinland eine solche Risikoanalyse durchgeführt, um mögliche institutionelle und räumliche Risken für sexuelle Gewalt und Übergriffe zu verhindern und aufzudecken. In der Anlage 2 wird diese Analyse beigefügt.

2.2. Erweitertes Führungszeugnis

Es ist sicherzustellen, dass haupt- neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende sowie Honorarkräfte und andere Kräfte, den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen mit der erforderlichen Fürsorge begegnen. Dazu gehört es zwingend zu gewährleisten, dass unsere Mitarbeitenden die persönliche und sexuelle Grenzwahrung gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen einhalten.

Zur Sicherung dieser Vorgabe legen alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden bei ihrer Einstellung und regelmäßig alle 5 Jahre auf Anforderung ein Erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a BZRG, § 72a SGB VIII) vor. Das Erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.

Auch ehrenamtlich Tätige und Honorarkräfte, sowie freiberuflich über die Gemeinde Tätige legen nach Art, Intensität und Kontakt zu Jugendlichen, Kindern und Schutzbefohlenen ein Erweitertes Führungszeugnis nach den obigen Kriterien vor. Die Kosten trägt die Gemeinde. Der Inhalt der Anforderungen ergibt sich aus den Anlagen zum Schutzkonzept des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Nord.

Die Führungszeugnisse der Haupt- und Nebenamtlichen werden durch die Personalabteilung des Kirchenkreises Köln-Nord eingesehen und eingetragen. Nach 5 Jahren erfolgt durch diesen eine automatische Anforderung eines neuen Zeugnisses. Ein Muster für ein solches Anschreiben enthält das Schutzkonzept des Kirchenkreises Köln-Nord in seinen Anlagen.

Bei folgenden ehrenamtlich Tätigen und Honorarkräften, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, muss ebenfalls ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und eingesehen werden:

  • Presbyteriumsmitgliedern
  • Mitgliedern der Kindergottesdienstgruppe
  • Mitarbeitende bzw. Helfern in Kinder- und Jugendgruppen sowie bei Freizeiten mit Kindern und Jugendlichen, soweit sie ehrenamtlich oder aus sonstigen Gründen nicht von der Personalabteilung des Kirchenkreises Köln-Nord oder der ÜMI personell betreut werden.

Zuständig für die Anforderung der Erweiterten Führungszeugnisse, deren Einsichtnahme und Dokumentation und 5-jährige erneute Anforderung ist in den obigen Fällen das örtliche Gemeindesekretariat. Im Übrigen gelten zu den Mustern und Voraussetzungen die obigen Ausführungen sowie die Angaben im Schutzkonzept des Kirchenkreises Köln-Nord.

Darüber hinaus sind Erweiterte Führungszeugnisse von allen Mitarbeitern der ÜMI und der sonstigen im Rahmen der Beschäftigung mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen befassten Haupt- und Nebenamtlichen und selbstständig Tätigen anzufordern, die ihre Tätigkeit über die Kirchengemeinde (z.B. Mitteilenheft, Homepage etc.) anbieten und damit im weitesten Sinne dem kirchlichen Rahmen zugeordnet werden.

Für diejenigen, die über den Verein Bildung und Betreuung in der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (abgekürzt Ümi) tätig werden, ist die Leitung des Vereins dafür zuständig, dass sämtliche Vorgaben aus dem vorliegenden Schutzkonzept, sowie dem Schutzkonzept des Kirchenkreises Köln-Nord eingehalten werden.

Für die Anforderungen gelten die obigen Ausführungen. Der Verein gewährleistet die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen. Für alle anderen Tätigen ist das örtliche Gemeindesekretariat für die Anforderung, Dokumentation und Einsichtnahme sowie Wiedervorlage verantwortlich.

2.3. Selbstverpflichtungserklärung

Die Selbstverpflichtungserklärung dient allen Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen und formuliert verbindliche Regeln für den grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen untereinander.

Mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung (Anlage S. 28 des Schutzkonzeptes des Kirchenkreises Köln-Nord) bestätigen alle Mitarbeitenden die Beachtung der Einhaltung der Grundsätze. Dabei ist nicht alleine eine Unterschrift, sondern auch ein Gespräch einer Leitungsperson mit den einzelnen Mitarbeitenden das präventive Vorgehen erforderlich.

Die Selbstverpflichtungserklärung ist bei der Einstellung Teil eines Einstellungsgesprächs und als Zusatz zum Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Ein Original ist zur Personalakte zu nehmen, ein Exemplar erhält der Mitarbeitende.

Bei allen Mitarbeitenden und in anderer Weise mit Kindern und Jugendlichen Tätigen ist die Selbstverpflichtungserklärung im Aufnahmegespräch mit der Pfarrperson von dieser mit dem Kandidaten zu erörtern und das Original der unterschriebenen Erklärung im Gemeindebüro abzulegen. Ein Exemplar erhält der Tätige.

Die Ümi verpflichtet sich ebenfalls zur Einhaltung der obigen Anforderungen.

2.4. Schulungen

Alle haupt-, neben-, ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie sonstige Kräfte, sind zur Teilnahme an einer Schulung zur Prävention sexueller Gewalt verpflichtet.

Je nach Intensität der Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen beträgt die Dauer der Schulung zwischen 3-4 und 12-8 Stunden. Die Schulung wird von der evangelischen Beratungsstelle (Ev. Beratungsstelle, Tunisstraße 3, 50667 Köln, Tel. 0221-2577461) angeboten.

Die Evangelische Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Köln Junkersdorf verfügt darüber mit Frau Heike Zeeh über eine Fachkraft, die Schulungen veranstalten kann und dieses auch in unserer Gemeinde anbietet. Für Haupt- und Nebenamtliche zählt die Teilnahme an Schulungen zur Dienstzeit. Eine Kopie des ausgestellten Nachweises ist zur Personalakte zu nehmen. Für Ehrenamtliche und anderweitig Tätige wird der Nachweis an den Schulungen im Gemeindesekretariat vermerkt und dokumentiert.

Die Auffrischung der Schulung ist für alle verpflichtend. Die Ümi verpflichtet sich ebenfalls zu entsprechenden Schulungen.

2.5. Sexualpädagogik in der Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Köln-Junkersdorf

Einer der Schwerpunkte ihrer Tätigkeit ist in unserer Gemeinde die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das zeigt das reichhaltige Angebot der Gemeinde für diese Altersgruppe und die Gründung der Ümi. Das schließt auch ein, dass sich die Mitarbeitende der Gemeinde in besonders starkem Maße dem evangelischen Verständnis, wonach Sexualität eine gute Gabe Gottes ist und in jeder Phase des Lebens zum Menschen gehört, anschließen. Das Gebot Jesu „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" ist Maßstab für verantwortlich gelebte Sexualität.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Aufklärung und Information und je nach Alter auch auf das selbstbestimmte Leben ihrer Sexualität. Diesem Recht auf Selbstbestimmung sind Grenzen durch das Recht aller auf Grenzachtung und Unversehrtheit gesetzt.

Kinder und Jugendliche brauchen eine altersangemessene, sexualfreundliche Begleitung, die sie in ihren Erfahrungen im Umgang mit Bedürfnissen, Körperlichkeit, Beziehungen, geschlechtlicher Identität und Vielfalt wahrnimmt und ernst nimmt.

In den Präventionsbemühungen der Gemeinde und des Kirchenkreises Köln-Nord geht es darum, die positive Kraft der Sexualität, die ihr vom Kern her innewohnt, zu nutzen, um Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenskompetenz zu stärken. In diesem Sinne ist sexuelle Bildung ein Baustein von Prävention vor sexueller Gewalt und fester Bestandteil unseres Schutzkonzeptes.

3. Beschwerdemanagement

Beschwerdewege müssen niederschwellig und alltagstauglich sein. Für den Umgang mit Beschwerden von Kindern und Jugendlichen ist besondere Sensibilität erforderlich. Kinder und Jugendliche suchen sich Personen, denen sie sich anvertrauen können. Dies ist oftmals nicht die Person, die das Leitungsorgan dafür bestimmt hat. Deshalb sollen alle Mitarbeitenden mit dem Beschwerdeverfahren vertraut sein und über die weiteren Zuständigkeiten informiert sein und informieren können.

In Fällen von Mitteilungen über sexuelle Gewalt ist immer von dem Mitarbeitenden, dem die Beschwerde mitgeteilt wird, die gemeindliche Vertrauensperson oder ein Mitglied des Interventionsteams unverzüglich zu informieren.

Niemand darf wegen einer Beschwerde benachteiligt, diffamiert oder in sonstiger Weise unter Druck gesetzt werden.

3.1. Beschwerdeverfahren

Die Aufnahme der Beschwerde erfolgt durch die Person, an die sich das Kind bzw. der oder die Jugendliche gewandt hat.

Für das Gespräch wird ein störungsfreier Raum gesucht und ausreichend Zeit eingeräumt.

Die angesprochene Person ist zur sofortigen Weiterleitung der Beschwerde an die gemeindliche Vertrauensperson oder eine Person des Interventionsteams verpflichtet, damit entsprechend des Interventionsleitfadens gehandelt werden kann. Sollte nur ein Mitglied des Interventionsteams erreicht werden, dann ist eine der gemeindlichen Vertrauenspersonen so schnell wie möglich zusätzlich zu informieren.

Vertrauenspersonen sind in der Gemeinde:

Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt dann bei der Vertrauensperson und dem Interventionsteam, welches der Kirchenkreis Köln-Nord für diese Zwecke zusammengestellt hat.

In Absprache mit dem Kind/Jugendlichen und bei Fällen sexueller Gewalt werden nach Absprache mit dem Interventionsteam die Erziehungsberechtigten über die Beschwerde informiert und auch mit ihnen das weitere Vorgehen besprochen.

4. Krisenintervention

Der Kirchenkreis Köln Nord hat für den Kirchenkreis Vertrauenspersonen und ein Interventionsteam benannt und einen Krisenleitfaden entwickelt. Die Angaben finden sich auf Seite 7 ff des Schutzkonzeptes des Kirchenkreises Köln-Nord (siehe Anlage). Die aktuelle Fassung findet sich auch auf der Homepage des Kirchenkreises Köln-Nord. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen.

Im Falle einer Beschwerde wenden sich die gemeindlichen Vertrauenspersonen an das Interventionsteam des Kirchenkreises Köln-Nord. Dieses wird unter Einbeziehung der gemeindlichen Vertrauensperson das vom Kirchenkreis ausgearbeitete Beschwerdeverfahren durchführen. Wegen der Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens wird auf die Ziffern 4 ff. des Schutzkonzeptes des Kirchenkreises Köln-Nord verwiesen.

Sollte von den gemeindlichen Vertrauenspersonen niemand zeitnah zu erreichen sein, so ist das Interventionsteam, welches der Kirchenkreis Köln-Nord zusammengestellt hat direkt zu informieren. Die Namen und Adressen finden sich auf Seite 8 des dortigen Schutzkonzepts. Wie bereits ausgeführt ist danach aber möglichst umgehend auch eine der Vertrauenspersonen der Gemeinde zu informieren, um ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten.


Evangelische Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Köln Junkersdorf