Presbyterium
Häufig besteht die Vermutung, dass die Leitung der Gemeinde einzig dem Pfarrer oder der Pfarrerin obliegt. Dies ist jedoch nicht der Fall. In der Kirchenordnung gilt das Presbyterium als Leitungsorgan und entscheidet über verschiedene Bereiche:
- Aufnahme von Gemeindegliedern
- Die Liturgie des Gottesdienstes
- Tätigkeiten im Kindergarten
- Kirchenmusik
- Diakonie
- Jugendarbeit
- Küsterdienst
- Kirchmeister/in
- für Bauangelegenheiten
- für Finanzen
und viele weitere Bereiche.